Kabotage in der EU: Was Auftraggeber wissen sollten

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Ein deutscher Lkw, der Sendungen innerhalb Frankreichs fährt, betreibt Kabotage — streng geregelt durch die Verordnung (EG) Nr. 1072/2009. Weniger bekannt: Auch der Auftraggeber kann je nach nationalem Recht belangt werden, wenn er einen nicht konformen Transport beauftragt. Hier die Regeln, einfach erklärt. Einzelfälle bitte von Ihrem Rechtsbeistand prüfen lassen.

Was ist Kabotage?

Ein Inlandstransport durch einen gebietsfremden Frachtführer: Ein in Deutschland zugelassener Autotransporter, der in Lyon lädt und in Paris liefert, betreibt Kabotage in Frankreich.

Kabotage ist legal — aber nur innerhalb der Grenzen der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009, die verhindern soll, dass ausländische Frachtführer dauerhaft einen nationalen Markt bedienen.

Die Regel: 3 Beförderungen in 7 Tagen

Nach Zustellung eines grenzüberschreitenden Eingangstransports darf ein Frachtführer höchstens 3 Kabotagebeförderungen innerhalb von 7 aufeinanderfolgenden Tagen im Lieferland durchführen. Danach muss er das Land verlassen (neuer internationaler Transport oder Rückfahrt).

Der Zähler gilt je Land: Drei Beförderungen in Frankreich eröffnen keinerlei Recht in Belgien. Die Reihenfolge ist strikt — kein neuer internationaler Transport, bevor die laufende Kabotage abgeschlossen ist.

Warum das auch den Auftraggeber betrifft

In mehreren EU-Ländern kann der Auftraggeber haftbar gemacht werden, wenn er wissentlich einen nicht konformen Transport beauftragt. Straßenkontrollen prüfen die Nachweise des Eingangstransports und die Historie der Beförderungen.

Eine einfache Frage an Ihren Transporteur: „Wie verfolgen Sie Ihre Kabotage-Zähler?“ Ein Profi muss darauf präzise antworten können.

Wie Spedition HTL Kabotage handhabt

Jeder Lkw unserer Flotte hat einen individuell geführten Kabotage-Zähler in unserem Dispositionssystem. Vor Annahme einer Inlandsladung wird die Reihenfolge geprüft — ist der Zähler erreicht, wird die Ladung abgelehnt, ohne Ausnahme.

Das ist einer der Vorteile der eigenen Flotte: Wir wissen genau, wo jeder Lkw steht — in einer Subunternehmerkette bleibt genau das undurchsichtig.

Häufige Fragen

Nein — sie ist legal, aber streng begrenzt: höchstens 3 Inlandsbeförderungen in 7 aufeinanderfolgenden Tagen nach Zustellung eines internationalen Eingangstransports (Verordnung EG 1072/2009).

Je nach nationalem Recht kann die Auftraggeberhaftung greifen, wenn ein nicht konformer Transport beauftragt wird. Praktisch: Arbeiten Sie mit Transporteuren, die ihr Monitoring nachweisen können. Einzelfälle vom Rechtsbeistand prüfen lassen.

Fragen Sie, wie er seine Kabotage-Zähler führt und ob er die Nachweise des Eingangstransports vorlegen kann. Bei HTL wird der Zähler jedes Lkw vor jeder Annahme individuell geprüft.

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