CMR-Frachtbrief: Was jeder Auftraggeber prüfen sollte

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Jeder grenzüberschreitende Straßengütertransport in Europa stützt sich auf ein Dokument: den CMR-Frachtbrief nach dem Genfer Übereinkommen von 1956. Im Streitfall zählt, was dort steht. Hier ist, was Auftraggeber — Autohäuser, Vermieter, Händler — vor der Unterschrift prüfen sollten und welche Fristen nach der Lieferung gelten. Diese Hinweise sind allgemeiner Natur: Lassen Sie Einzelfälle von Ihrem Rechtsbeistand prüfen.

Was ist der CMR-Frachtbrief?

Das CMR-Übereinkommen (Genf, 1956) regelt den internationalen Straßengütertransport zwischen den Vertragsstaaten — darunter die gesamte EU. Der Frachtbrief dokumentiert den Vertrag: Absender, Frachtführer, Empfänger, Ware und deren Zustand bei Übernahme.

Er begleitet das Fahrzeug während des gesamten Transports und wird zweimal unterzeichnet: bei der Abholung und bei der Lieferung. Bei Spedition HTL gehört zu jeder Übernahme ein Zustandsprotokoll mit Schadensskizzen und Fotos.

Was der CMR beweist — und was nicht

Ohne Vorbehalt bei der Übernahme gilt die Ware als in gutem Zustand übernommen. Deshalb ist das Zustandsprotokoll beim Beladen entscheidend: Vorhandene Kratzer oder Schäden müssen dort schriftlich festgehalten sein.

Umgekehrt macht ein bei Lieferung vorbehaltlos unterschriebener CMR spätere Reklamationen schwierig. Die goldene Regel für Empfänger: Fahrzeug VOR der Unterschrift prüfen.

Vorbehalte: Diese Fristen gelten

Bei äußerlich erkennbaren Schäden müssen Vorbehalte bei der Lieferung direkt auf dem CMR vermerkt werden. Für nicht erkennbare Schäden lässt das Übereinkommen (Art. 30) 7 Tage für eine schriftliche Anzeige.

Ein wirksamer Vorbehalt ist präzise: Ort und Art des Schadens, mit Foto. Ein pauschales „unter Vorbehalt“ genügt in der Regel nicht.

Haftung: die CMR-Grenze und warum die Versicherung zählt

Das Übereinkommen begrenzt die Haftung des Frachtführers auf 8,33 Sonderziehungsrechte pro Kilo (Art. 23). Die gute Nachricht: In fast allen Fällen reicht diese Grenze völlig aus — typische Transportschäden sind geringfügig (Felge, Außenspiegel, Lacksplitter), und eine Reparatur kostet nie den Preis des Fahrzeugs.

Relevant wird die Grenze nur in zwei Situationen: bei einem hochwertigen Fahrzeug (zum Beispiel über 100.000 €) oder wenn Sie in jedem Fall volle Deckung wünschen. Dafür bietet Spedition HTL eine Ad-valorem-Versicherung an: Das Fahrzeug ist dann zu seinem deklarierten Wert bis 250.000 € versichert — unabhängig von der Gewichtsberechnung. Einfach beim Angebot mit anfragen.

Häufige Fragen

In der Praxis bereitet der Frachtführer ihn anhand der Absenderangaben vor; beide unterzeichnen bei der Abholung. Der Empfänger unterschreibt bei der Lieferung — nach Prüfung des Fahrzeugs.

Einen präzisen Vorbehalt auf dem CMR vermerken, bevor Sie unterschreiben (erkennbarer Schaden), oder innerhalb von 7 Tagen schriftlich anzeigen (nicht erkennbarer Schaden, Art. 30) — mit Fotos und genauer Beschreibung.

Für die üblichen Schäden — die große Mehrheit der Fälle (Felge, Spiegel, Lackretusche) — ja, bei weitem: Eine Reparatur kostet nie den Preis des Fahrzeugs. Für hochwertige Fahrzeuge (zum Beispiel über 100.000 €) fragen Sie unsere Ad-valorem-Versicherung an: Das Fahrzeug ist dann zum deklarierten Wert bis 250.000 € versichert.

„Ad valorem“ bedeutet „nach dem Wert“: Anders als die CMR-Haftung, die nach Gewicht berechnet wird (8,33 SZR/kg), deckt sie das Fahrzeug zu seinem deklarierten Wert. Bei Spedition HTL bieten wir sie optional an — empfohlen ab etwa 100.000 € Fahrzeugwert — bis 250.000 € pro Fahrzeug.

Ja, für den internationalen Straßengütertransport zwischen Vertragsstaaten des Übereinkommens — das umfasst die gesamte EU und weit darüber hinaus.

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